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Skipistenraser – muss er sich verantworten?
Als der Skifahrer Paul Meister am Pistenrand kurz anhält, wird er von einem Raser, der in ihn hineinfährt, verletzt. Paul muss ins Spital eingeliefert werden. Kann der Pistenraser zur Verantwortung gezogen werden?
![]() | Für die Heilungskosten wird die obligatorische Unfallversicherung oder die Krankenkasse von Paul Meister aufkommen. Entsteht ihm durch den Unfall weiterer Schaden, wie beispielsweise ein nicht vergüteter Lohnausfall, kann er sehr wohl vom schuldigen Skifahrer Schadenersatz verlangen. In Extremfällen, wenn der Raser beispielsweise mehrfach Personen gefährdete und trotzdem weiter die Skianlagen benutzen durfte, ist allenfalls auch eine Haftpflicht des Anlagenbetreibers gegeben. Den Skibahnen ist deshalb zu empfehlen, notorische Pistenraser nicht zu dulden. |
Auch auf der Piste gelten Regeln
Nach den Regeln des internationalen Skiverbandes über das Verhalten von Skifahrern muss die Geschwindigkeit und Fahrweise stets dem Können und den Verhältnissen angepasst werden. Hat der fehlbare Skifahrer diese Regel missachtet, so ist er auch haftbar. Sofern er über eine Privathaftpflicht-Versicherung verfügt, wird diese die geschuldeten Ansprüche des Geschädigten und die Ansprüche der Unfallversicherung oder Krankenkasse, welche ebenfalls auf den Verursacher zurückgreifen wird, übernehmen. Sollte sich herausstellen, dass der Unfall auf unangepasste Geschwindigkeit oder auf anderweitig rücksichtsloses Verhalten zurückzuführen ist, so können die Versicherungsleistungen wegen grobfahrlässiger Verursachung gekürzt werden.

