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Zweite Säule – Welches sind die Vorteile eines Pensionskasseneinkaufs?

Frau Meier hat nach einem mehrjährigen Arbeitsunterbruch ihre ehemalige Tätigkeit als Teamleiterin bei einer Privatbank wieder aufgenommen. Bei der Kontrolle ihres Vorsorgeausweises stellt sie fest, dass sie der Pensionskasse mehr als CHF 20'000 nachzahlen müsste, um als Pensionierte eine volle Rente zu erhalten. Macht diese Investition in die zweite Säule Sinn?

Aktienkurs auf PC-Bildschirm

Während Ihrem Arbeitsunterbruch hat Frau Meier keine Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt. Fehlende Beiträge machen sich in der zweiten Säule durch ein tieferes Altersguthaben und damit eine tiefere Altersrente bemerkbar. Gut zu wissen: Lücken in der Altersvorsorge können durch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse ausgeglichen oder zumindest gemindert werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten Einkäufen. Wie hoch die individuelle Einkaufsmöglichkeit ist, wird üblicherweise auf dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse ausgewiesen. Dieser Betrag kann einmalig oder verteilt auf mehrere Jahre einbezahlt werden.

Erheblich Steuern sparen

Ein Pensionskasseneinkauf kann vom steuerbaren Einkommen des Jahres abgezogen werden, in dem die Einzahlung in die Pensionskasse erfolgt. Damit lassen sich interessante Steuereinsparungen realisieren. Die Faustregel besagt, dass die Steuerrechnung um bis etwa einen Drittel des einbezahlten Betrages tiefer ausfällt. Demnach würde Frau Meier knapp CHF 7'000 weniger Steuern zahlen, sofern sie ihr gesamtes Einkaufspotential in der Höhe von CHF 20'000 auf einmal ausschöpfen würde. Oftmals kann eine Staffelung der Einkäufe steuerlich vorteilhafter sein. Für eine optimale Steuerplanung sind jedoch detaillierte Vorabklärungen nötig. Der Beizug eines Finanz- oder Versicherungsexperten lohnt sich. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Info-Center.

Wer bei der Helvetia über eine Pensionskasse verfügt, kann ein entsprechendes Antragsformular beziehen. Wenn Sie an einer ausführlichen Beratung interessiert sind, wenden Sie sich an die Generalagentur in Ihrer Nähe.

Download:

Antragsformular [PDF, 115 KB]
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