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Auffahrunfall: Schlechte Karten für den hinteren Lenker
Auch wenn der hintere Lenker nicht offensichtlich unvorsichtig gefahren ist, so trägt dieser in der Regel dennoch die Verantwortung für den Unfall. Ein Fahrzeuglenker muss seinen Vorsichtspflichten ständig nachkommen können. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann.
Zudem ist im Strassenverkehrsgesetz geregelt, dass der Fahrzeugführer beim Hintereinanderfahren auch dann noch rechtzeitig bremsen können muss, wenn das voranfahrende Fahrzeug überraschend anhält. Aber auch der Fahrzeugführer, der anhalten will, hat Regeln zu befolgen. So hat er nach Möglichkeit auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen und darf auch nur in einem Notfall oder wenn kein Fahrzeug folgt brüsk bremsen bzw. anhalten.
Dem vorderen Lenker gelingt es in der Praxis allerdings meistens, einen oder mehrere Gründe anzuführen, weshalb er ganz plötzlich abbremsen musste. Er könnte beispielsweise geltend machen, dies wegen einem Fahrradfahrer oder einer Katze auf der Strasse getan zu haben. In diesem Fall wird es Ihnen schwer fallen, ihm das Gegenteil zu beweisen. Daher haftet bei einem Auffahrunfall eben meistens der hintere Lenker.
Selbstverschuldete Schäden versichern
Der Schaden am vorderen Fahrzeug wird über die Haftpflicht-Versicherung des auffahrenden Fahrzeuges getragen. Die Schäden am Auto des Unfallverursachers sind nur dann gedeckt, wenn dieser eine Kollisionskasko-Versicherung abgeschlossen hat.
Weitere Informationen über die Leistungen und Angebote der Helvetia Fahrzeug-Versicherungen finden Sie hier.
