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Ferienhaus – Wasserleitung eingefroren

Sie besitzen ein Ferienhaus in den Bergen. Wenn das Haus für längere Zeit unbewohnt ist, sieht eine Bekannte zweimal wöchentlich nach dem Rechten. Vor Kurzem ist die Ölheizung ausgefallen, worauf Wasserleitungen eingefroren sind. Ein Radiator ist geborsten, Wasser floss glücklicherweise noch nicht aus. Wer kommt für diese Schäden auf?

Sie haben in Ihrem leer stehenden Ferienhaus die Heizung in Betrieb gehalten. Wie dieser Fall zeigt, fallen Heizungsanlagen gelegentlich aus. Gut, dass Sie Ihr Haus während Ihrer Abwesenheit zweimal wöchentlich kontrollieren lassen. Sie haben damit einen weit grösseren Schaden verhindert.

Sorgfaltspflichten erfüllen – Ärger vermeiden

Die Helvetia erwartet vom Hauseigentümer, dass er in einer unbewohnten Liegenschaft die Wasser führenden Anlagen entleert oder die Heizung bei ausreichender Kontrolle in Betrieb hält.

Alpen

In den Bergen gelten wie oben erwähnt zwei bis drei Kontrollen pro Woche als angemessen. Werden die vertraglichen Sorgfaltspflichten erfüllt, entschädigt die Helvetia Gebäude-Versicherung die Betroffenen umfassend und ohne Kürzungen.

Die Mitarbeitenden der Generalagentur in Ihrer Nähe beraten Sie gerne.

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