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Abschaffung der Velo-Vignette - was nun?

Vollständiger und umfassender Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht-Versicherung.

Die Helvetia gewährt ab 01.01.2012 einen vollständigen und umfassenden Versicherungsschutz und übernimmt die Velo-Haftpflicht-Versicherung zu 100%. Dies gilt für alle Kunden, die über eine Privathaftpflicht-Versicherung (ohne Deckungssuspension) der Helvetia versichert sind.

An den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind keine Änderungen notwendig; sie haben auch für die neue Situation Gültigkeit.

Selbstbehalt

Es gilt der standardmässig vereinbarte Selbstbehalt der Privathaftpflicht-Basisversicherung.

Übergangszeit

Schäden, die durch Fahrräder mit einer gültigen Velo-Vignette verursacht werden, sind bis am 31. Mai 2012 über die obligatorische Haftpflicht-Versicherung der Velo-Vignette gedeckt.

Prämie

Und das Beste aus Kundensicht noch zum Schluss:

Diese Deckungsweiterung wird dem Kunden ohne Mehrprämie gewährt. Zudem muss er sich nicht mehr jedes Jahr um die Beschaffung der Vignetten bemühen und das Risiko des Vergessens tragen.

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