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Fahrzeug-Versicherung – Schiff
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So schwimmen Sie obenauf
Mit der flexiblen Wasserfahrzeug-Versicherung bestimmen Sie die Fahrtrichtung. Stellen Sie Ihre Wasserfahrzeug-Versicherung nach eigenen Wünschen zusammen und erhalten Sie den Versicherungsschutz, der sich punkto Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet.
Übrigens: Bei Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung in jedem Fall wechseln. Bereits bezahlte Prämien werden Ihnen vom bisherigen Versicherer zurück erstattet.
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Sie profitieren von folgenden Vorteilen
- Risikogerechte Prämien – zur Schonung des Geldbeutels
- Volle Unterstützung in allen Problemsituationen – garantiert durch eine lückenlose Leistungskette
- Freie Wahl der Reparaturwerkstätte
- Mit dem SOS-Telefon erreichen Sie uns rund um die Uhr, von woher Sie uns auch anrufen
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Haftpflicht-Versicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung (für Schiffe mit Maschinenantrieb und Segelschiffe mit über 15 m2 Segelfläche) gewährt den versicherten Personen Schutz bei Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die mit dem versicherten Wasserfahrzeug verursacht werden. Da die Helvetia Haftpflicht-Schiffsversicherung kein Bonus-/Malus-System kennt, haben Sie im Schadenfall keine Prämienerhöhungen zu befürchten.
Teilkasko-Versicherung
Ihr Schiff ist gegen Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse (wie Sturm, Hagel oder Hochwasser), Glasbruch und mutwillige Beschädigungen versichert.
Vollkasko-Versicherung
Zusätzlich zur Teilkasko deckt die Vollkasko selbst verschuldete Kollisionsschäden am Fahrzeug. Da die Helvetia Vollkasko-Schiffsversicherung kein Bonus-/Malus-System kennt, haben Sie im Schadenfall keine Prämienerhöhungen zu befürchten. Persönliche Effekten und loses Zubehör sind ohne Aufpreis bis CHF 2'000 inbegriffen.
Insassen-Unfall
Die Insassen-Unfall-Versicherung deckt im Rahmen der vereinbarten Leistungen Personenschäden an Fahrer und Mitfahrern. Mitgeführte Hunde und Katzen sind bei einem Unfall mitversichert.
Haftpflicht: Einschluss der Ansprüche der geschleppten Wasserskifahrer
Sie haben die Möglichkeit, sich gegen Ansprüche der von Ihnen gezogenen Wasserskifahrer zu versichern.
Kasko: Persönliche Effekten und loses ZubehörSie können persönliche Effekten und loses Zubehör bis zu einem Betrag von CHF 5'000 versichern. In der Vollkasko sind CHF 2'000 bereits in der Grunddeckung mitversichert.
Kasko: Entschädigung bei TotalschadenIn den ersten fünf Jahren nach der Herstellung vergüten wir bei Totalschaden den vereinbarten Versicherungswert des Wasserfahrzeuges, abzüglich verwertbarer Reste. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zeitwert entschädigt.
Saisonale AusserverkehrssetzungenSaison bedingte Ausserverkehrssetzungen (z.B. über den Winter) sind in der Prämie bereits berücksichtigt.
24h-SOS-TelefonWir sind für Sie da: 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr.
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Sturmschaden
Ein starker Sturm beschädigt Herrn Sommers Boot. Obwohl fachmännisch vertäut, wurde das Boot durch den starken Wellengang an die Hafenmauer gedrückt und beschädigt.
Elementarereignisse wie Sturm (=Wind von mindestens 75 km/h) sind in der Wasserfahrzeug-Teilkasko-Versicherung gedeckt. Für Herrn Sommer hat der Sturmschaden daher keine finanziellen Konsequenzen. Die Helvetia zahlt die Reparatur des Bootes.
Angebot
So schwimmen Sie obenauf
Mit der flexiblen Wasserfahrzeug-Versicherung bestimmen Sie die Fahrtrichtung. Stellen Sie Ihre Wasserfahrzeug-Versicherung nach eigenen Wünschen zusammen und erhalten Sie den Versicherungsschutz, der sich punkto Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet.
Übrigens: Bei Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung in jedem Fall wechseln. Bereits bezahlte Prämien werden Ihnen vom bisherigen Versicherer zurück erstattet.
Vorteile
Sie profitieren von folgenden Vorteilen
- Risikogerechte Prämien – zur Schonung des Geldbeutels
- Volle Unterstützung in allen Problemsituationen – garantiert durch eine lückenlose Leistungskette
- Freie Wahl der Reparaturwerkstätte
- Mit dem SOS-Telefon erreichen Sie uns rund um die Uhr, von woher Sie uns auch anrufen
Deckung
Haftpflicht-Versicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung (für Schiffe mit Maschinenantrieb und Segelschiffe mit über 15 m2 Segelfläche) gewährt den versicherten Personen Schutz bei Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die mit dem versicherten Wasserfahrzeug verursacht werden. Da die Helvetia Haftpflicht-Schiffsversicherung kein Bonus-/Malus-System kennt, haben Sie im Schadenfall keine Prämienerhöhungen zu befürchten.
Teilkasko-Versicherung
Ihr Schiff ist gegen Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse (wie Sturm, Hagel oder Hochwasser), Glasbruch und mutwillige Beschädigungen versichert.
Vollkasko-Versicherung
Zusätzlich zur Teilkasko deckt die Vollkasko selbst verschuldete Kollisionsschäden am Fahrzeug. Da die Helvetia Vollkasko-Schiffsversicherung kein Bonus-/Malus-System kennt, haben Sie im Schadenfall keine Prämienerhöhungen zu befürchten. Persönliche Effekten und loses Zubehör sind ohne Aufpreis bis CHF 2'000 inbegriffen.
Insassen-Unfall
Die Insassen-Unfall-Versicherung deckt im Rahmen der vereinbarten Leistungen Personenschäden an Fahrer und Mitfahrern. Mitgeführte Hunde und Katzen sind bei einem Unfall mitversichert.
Haftpflicht: Einschluss der Ansprüche der geschleppten Wasserskifahrer
Sie haben die Möglichkeit, sich gegen Ansprüche der von Ihnen gezogenen Wasserskifahrer zu versichern.
- Kasko: Persönliche Effekten und loses Zubehör
Sie können persönliche Effekten und loses Zubehör bis zu einem Betrag von CHF 5'000 versichern. In der Vollkasko sind CHF 2'000 bereits in der Grunddeckung mitversichert.
Kasko: Entschädigung bei TotalschadenIn den ersten fünf Jahren nach der Herstellung vergüten wir bei Totalschaden den vereinbarten Versicherungswert des Wasserfahrzeuges, abzüglich verwertbarer Reste. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zeitwert entschädigt.
Saisonale AusserverkehrssetzungenSaison bedingte Ausserverkehrssetzungen (z.B. über den Winter) sind in der Prämie bereits berücksichtigt.
24h-SOS-TelefonWir sind für Sie da: 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr.
Beispiel
Sturmschaden
Ein starker Sturm beschädigt Herrn Sommers Boot. Obwohl fachmännisch vertäut, wurde das Boot durch den starken Wellengang an die Hafenmauer gedrückt und beschädigt.
Elementarereignisse wie Sturm (=Wind von mindestens 75 km/h) sind in der Wasserfahrzeug-Teilkasko-Versicherung gedeckt. Für Herrn Sommer hat der Sturmschaden daher keine finanziellen Konsequenzen. Die Helvetia zahlt die Reparatur des Bootes.
