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Fahrzeug-Versicherung – Schiff

  • So schwimmen Sie obenauf

    Mit der flexiblen Wasserfahrzeug-Versicherung bestimmen Sie die Fahrtrichtung. Stellen Sie Ihre Wasserfahrzeug-Versicherung nach eigenen Wünschen zusammen und erhalten Sie den Versicherungsschutz, der sich punkto Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet.

    Übrigens: Bei Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung in jedem Fall wechseln. Bereits bezahlte Prämien werden Ihnen vom bisherigen Versicherer zurück erstattet.

  • Sie profitieren von folgenden Vorteilen

    • Risikogerechte Prämien – zur Schonung des Geldbeutels
    • Volle Unterstützung in allen Problemsituationen – garantiert durch eine lückenlose Leistungskette
    • Freie Wahl der Reparaturwerkstätte
    • Mit dem SOS-Telefon erreichen Sie uns rund um die Uhr, von woher Sie uns auch anrufen
  • Haftpflicht-Versicherung

    Die obligatorische Haftpflichtversicherung (für Schiffe mit Maschinenantrieb und Segelschiffe mit über 15 m2 Segelfläche) gewährt den versicherten Personen Schutz bei Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die mit dem versicherten Wasserfahrzeug verursacht werden. Da die Helvetia Haftpflicht-Schiffsversicherung kein Bonus-/Malus-System kennt, haben Sie im Schadenfall keine Prämienerhöhungen zu befürchten.

    Teilkasko-Versicherung

    Ihr Schiff ist gegen Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse (wie Sturm, Hagel oder Hochwasser), Glasbruch und mutwillige Beschädigungen versichert.

    Vollkasko-Versicherung

    Zusätzlich zur Teilkasko deckt die Vollkasko selbst verschuldete Kollisionsschäden am Fahrzeug. Da die Helvetia Vollkasko-Schiffsversicherung kein Bonus-/Malus-System kennt, haben Sie im Schadenfall keine Prämienerhöhungen zu befürchten. Persönliche Effekten und loses Zubehör sind ohne Aufpreis bis CHF 2'000 inbegriffen.

    Insassen-Unfall

    Die Insassen-Unfall-Versicherung deckt im Rahmen der vereinbarten Leistungen Personenschäden an Fahrer und Mitfahrern. Mitgeführte Hunde und Katzen sind bei einem Unfall mitversichert.

    Haftpflicht: Einschluss der Ansprüche der geschleppten Wasserskifahrer

    Sie haben die Möglichkeit, sich gegen Ansprüche der von Ihnen gezogenen Wasserskifahrer zu versichern.

    Kasko: Persönliche Effekten und loses Zubehör

    Sie können persönliche Effekten und loses Zubehör bis zu einem Betrag von CHF 5'000 versichern. In der Vollkasko sind CHF 2'000 bereits in der Grunddeckung mitversichert.

    Kasko: Entschädigung bei Totalschaden

    In den ersten fünf Jahren nach der Herstellung vergüten wir bei Totalschaden den vereinbarten Versicherungswert des Wasserfahrzeuges, abzüglich verwertbarer Reste. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zeitwert entschädigt.

    Saisonale Ausserverkehrssetzungen

    Saison bedingte Ausserverkehrssetzungen (z.B. über den Winter) sind in der Prämie bereits berücksichtigt.

    24h-SOS-Telefon

    Wir sind für Sie da: 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr.

  • Sturmschaden

    Ein starker Sturm beschädigt Herrn Sommers Boot. Obwohl fachmännisch vertäut, wurde das Boot durch den starken Wellengang an die Hafenmauer gedrückt und beschädigt.

    Elementarereignisse wie Sturm (=Wind von mindestens 75 km/h) sind in der Wasserfahrzeug-Teilkasko-Versicherung gedeckt. Für Herrn Sommer hat der Sturmschaden daher keine finanziellen Konsequenzen. Die Helvetia zahlt die Reparatur des Bootes.

Angebot

  • So schwimmen Sie obenauf

    Mit der flexiblen Wasserfahrzeug-Versicherung bestimmen Sie die Fahrtrichtung. Stellen Sie Ihre Wasserfahrzeug-Versicherung nach eigenen Wünschen zusammen und erhalten Sie den Versicherungsschutz, der sich punkto Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet.

    Übrigens: Bei Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung in jedem Fall wechseln. Bereits bezahlte Prämien werden Ihnen vom bisherigen Versicherer zurück erstattet.

Vorteile

  • Sie profitieren von folgenden Vorteilen

    • Risikogerechte Prämien – zur Schonung des Geldbeutels
    • Volle Unterstützung in allen Problemsituationen – garantiert durch eine lückenlose Leistungskette
    • Freie Wahl der Reparaturwerkstätte
    • Mit dem SOS-Telefon erreichen Sie uns rund um die Uhr, von woher Sie uns auch anrufen

Deckung

  • Haftpflicht-Versicherung

    Die obligatorische Haftpflichtversicherung (für Schiffe mit Maschinenantrieb und Segelschiffe mit über 15 m2 Segelfläche) gewährt den versicherten Personen Schutz bei Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die mit dem versicherten Wasserfahrzeug verursacht werden. Da die Helvetia Haftpflicht-Schiffsversicherung kein Bonus-/Malus-System kennt, haben Sie im Schadenfall keine Prämienerhöhungen zu befürchten.

    Teilkasko-Versicherung

    Ihr Schiff ist gegen Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse (wie Sturm, Hagel oder Hochwasser), Glasbruch und mutwillige Beschädigungen versichert.

  • Vollkasko-Versicherung

    Zusätzlich zur Teilkasko deckt die Vollkasko selbst verschuldete Kollisionsschäden am Fahrzeug. Da die Helvetia Vollkasko-Schiffsversicherung kein Bonus-/Malus-System kennt, haben Sie im Schadenfall keine Prämienerhöhungen zu befürchten. Persönliche Effekten und loses Zubehör sind ohne Aufpreis bis CHF 2'000 inbegriffen.

    Insassen-Unfall

    Die Insassen-Unfall-Versicherung deckt im Rahmen der vereinbarten Leistungen Personenschäden an Fahrer und Mitfahrern. Mitgeführte Hunde und Katzen sind bei einem Unfall mitversichert.

    Haftpflicht: Einschluss der Ansprüche der geschleppten Wasserskifahrer

    Sie haben die Möglichkeit, sich gegen Ansprüche der von Ihnen gezogenen Wasserskifahrer zu versichern.

  • Kasko: Persönliche Effekten und loses Zubehör

    Sie können persönliche Effekten und loses Zubehör bis zu einem Betrag von CHF 5'000 versichern. In der Vollkasko sind CHF 2'000 bereits in der Grunddeckung mitversichert.

    Kasko: Entschädigung bei Totalschaden

    In den ersten fünf Jahren nach der Herstellung vergüten wir bei Totalschaden den vereinbarten Versicherungswert des Wasserfahrzeuges, abzüglich verwertbarer Reste. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zeitwert entschädigt.

    Saisonale Ausserverkehrssetzungen

    Saison bedingte Ausserverkehrssetzungen (z.B. über den Winter) sind in der Prämie bereits berücksichtigt.

    24h-SOS-Telefon

    Wir sind für Sie da: 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr.

Beispiel

  • Sturmschaden

    Ein starker Sturm beschädigt Herrn Sommers Boot. Obwohl fachmännisch vertäut, wurde das Boot durch den starken Wellengang an die Hafenmauer gedrückt und beschädigt.

    Elementarereignisse wie Sturm (=Wind von mindestens 75 km/h) sind in der Wasserfahrzeug-Teilkasko-Versicherung gedeckt. Für Herrn Sommer hat der Sturmschaden daher keine finanziellen Konsequenzen. Die Helvetia zahlt die Reparatur des Bootes.

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