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Leistungen der Assistance-Versicherung infolge Vulkanausbruchs
Beispiel: |
"Meine 18-jährige Tochter hatte zusammen mit einigen Kolleginnen einen Flug via London nach Island gebucht. Nun sitzt sie nach der Zwischenlandung in London fest, weil aufgrund des Vulkanausbruchs des Eyjafjallajökull alle englischen Flughäfen bis auf weiteres geschlossen sind. Übernimmt meine Helvetia Assistanceversicherung die dadurch entstehenden Mehrkosten für Unterkunft und Rücktransport? Erhält sie vielleichtsogar eine Entschädigung, weil sie nun auch den seit langem gebuchten und bezahlten Wellness-Urlaub in Island nicht antreten kann?" |
| Die Assistance-Versicherung der Helvetia übernimmt Schäden im Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch auf Island, soweit nicht die Reiseveranstalter oder Transportunternehmen (Fluggesellschaften) dafür aufkommen müssen. Sofern die beiden Leistungen 'Annullierungskosten' und 'Personen-Assistance' in der Police eingeschlossen wurden, sind versichert: Mehrkosten für die Heimreise an den Schweizer Wohnort, Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten und die Annulierungskosten. Selbstverständlich gilt die Versicherung nicht nur nach einer vulkanischen Eruption, sondern auch nach einer ganzen Reihe von Ereignissen, wie Erdbeben, Streik, Elementarereignisse, Krieg, innere Unruhen und Aufstände. |
| Die Helvetia Assistance-Versicherung |
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