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Einsatz von Vorsorgegeld ist staatlich gefördert
Wohneigentum hat einen hohen Stellenwert in der Schweiz. Deshalb fördert der Staat den Erwerb und Bau von selbst genutztem Wohneigentum. Sie können Vorsorgegelder gezielt zur Finanzierung Ihres Eigenheims einsetzen.
Gesetzlich gefördert
Das Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung erlaubt die Verwendung von Vorsorgegeldern aus der gesamten beruflichen Vorsorge (BVG) zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. Auskunft über Ihr Freizügigkeitsguthaben erhalten Sie bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Arbeitgebers. Sie bestimmen selbst, ob und wie Sie Ihre verfügbaren Mittel einsetzen.
Eventuell vorbeziehen
Ein Teil des Altersguthabens kann vorbezogen und zur Finanzierung des angestrebten Wohneigentums eingesetzt werden. Der Vorbezug ist jedoch zu versteuern und hat Einfluss auf die Vorsorgeleistungen. Er führt zu Leistungseinbussen im Erlebens-, Invaliditäts- und Todesfall, die sich jedoch elegant ausgleichen lassen. Fragen Sie uns.
Alternativ verpfänden
Das Vorsorgekapital lässt sich auch verpfänden. Es kann zinsgünstig zu den Konditionen einer 1. Hypothek angerechnet werden. Voraussetzungen dafür sind vorhandene Eigenmittel von mindestens 20 Prozent sowie die geregelte Amortisation auf 65 Prozent des Verkehrswertes über eine Lebensversicherungspolice, die auch das Todesfallrisiko abdeckt. Die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit ist in diesem Fall ebenfalls mit zu versichern.
