Direkter Aufruf der Startseite Navigation Suchfunktion Inhalt Direkter Aufruf der Inhaltsübersicht Direkter Aufruf der Kontaktseite

Kontaktieren Sie uns telefonisch:

+41 (0)58 280 1000

Schaden: +41 (0)58 280 3000

Kontaktübersicht
Helvetia Agentur wählen
Schaden online melden

Einsatz von Vorsorgegeld ist staatlich gefördert

Wohneigentum hat einen hohen Stellenwert in der Schweiz. Deshalb fördert der Staat den Erwerb und Bau von selbst genutztem Wohneigentum. Sie können Vorsorgegelder gezielt zur Finanzierung Ihres Eigenheims einsetzen.

Gesetzlich gefördert

Das Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung erlaubt die Verwendung von Vorsorgegeldern aus der gesamten beruflichen Vorsorge (BVG) zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. Auskunft über Ihr Freizügigkeitsguthaben erhalten Sie bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Arbeitgebers. Sie bestimmen selbst, ob und wie Sie Ihre verfügbaren Mittel einsetzen.

Eventuell vorbeziehen

Ein Teil des Altersguthabens kann vorbezogen und zur Finanzierung des angestrebten Wohneigentums eingesetzt werden. Der Vorbezug ist jedoch zu versteuern und hat Einfluss auf die Vorsorgeleistungen. Er führt zu Leistungseinbussen im Erlebens-, Invaliditäts- und Todesfall, die sich jedoch elegant ausgleichen lassen. Fragen Sie uns.

Alternativ verpfänden

Das Vorsorgekapital lässt sich auch verpfänden. Es kann zinsgünstig zu den Konditionen einer 1. Hypothek angerechnet werden. Voraussetzungen dafür sind vorhandene Eigenmittel von mindestens 20 Prozent sowie die geregelte Amortisation auf 65 Prozent des Verkehrswertes über eine Lebensversicherungspolice, die auch das Todesfallrisiko abdeckt. Die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit ist in diesem Fall ebenfalls mit zu versichern.

+41 (0)58 280 1000 | Schaden: +41 (0)58 280 3000
Ganz einfach. Fragen Sie uns.