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Die Vergaberichtlinien sehen die Unterstützung folgender Bereiche vor
- Sport und Freizeit
- Musik und Theater
- Förderung körperlich oder geistig behinderter Jugendlicher
Unterstützung für konkrete Projekte
- Einrichten von Kindergärten und -tagesheimen, Heimen für behinderte Kinder oder Pfadistätten
- Unterstützung von Musikvereinen/Musikprojekten
- Kostüme, Kulissen, Material für Kindertheateraufführungen
- Sinnvolle Schülerprojekte
Eine
Unterstützung von Musikprojekten und Theateraufführungen
ist nur möglich, wenn hauptsächlich Kinder und/oder Jugendliche selbst mitwirken.
Nicht unterstützt werden
- Klassisches Sportsponsoring
- Allgemeine Beiträge an den laufenden Betrieb einer Institution
- Allgemeine Beiträge für die Renovation von Bauten
- Allgemeine Beiträge an andere Stiftungen und Institutionen
- Politische oder primär religiös weltanschauliche Projekte
- Institutionen/Projekte, die bereits in den vorangegangenen 3 - 4 Jahren unterstützt wurden
Jeweils nach Quartalsende entscheidet der Stiftungsrat über die im abgelaufenen Quartal eingegangenen Gesuche. Er orientiert sich bei seinen Entscheiden am Stiftungszweck, den aktuellen Vergaberichtlinien und den vorhandenen Mitteln. Nach den Sitzungen werden die Gesuchsteller schriftlich über den Entscheid informiert.
Die Stiftung behält sich vor, Zuwendungen für besondere Projekte auch ausserhalb der vorerwähnten Bereiche und Kriterien zu gewähren.
Bitte senden Sie Ihr Gesuch mit dem offiziellen Gesuchsformular (unter Broschüren & Downloads) an: jeunesse@helvetia.ch
Ergänzende
Unterlagen, insbesondere das detaillierte Budget, nach Möglichkeit bitte elektronisch mitsenden oder
per Post an:
Helvetia Versicherungen
Stiftung Helvetia
Patria Jeunesse
Postfach
CH-4002
Basel
