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Wann kann ich meine Versicherung wechseln?
| Fahrzeug-/Halterwechsel |
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Seit dem 1.1.2006 ist das überarbeitete Versicherungs-Vertragsgesetz
(VVG) in Kraft. Dank dieser Teilrevision erhalten Sie nun bei einem Fahrzeug-/Halterwechsel den „nicht verbrauchten Teil“ der
Prämie Ihrer Motorfahrzeug-Versicherung zurück, wenn Sie den Versicherer wechseln. Jetzt profitieren - wechseln Sie die Versicherungsgesellschaft,
ohne Geld zu verlieren! |
| Vertragsablauf |
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Jeder Versicherungsvertrag, auch derjenige Ihrer Motorfahrzeug-Versicherung, kann auf das Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in der Regel* spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Stichdatum ist nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eintrifft. |
| Prämienerhöhung |
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Im Falle einer Prämienerhöhung bei Ihrer Motorfahrzeug-Versicherung können Sie die Versicherung wechseln. Die Kündigung muss in der Regel* spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres beim Versicherer eintreffen. |
| Schadenfall |
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Kommt es in Ihrer Motorfahrzeug-Versicherung bei einem Schadenfall zur Zahlung (unabhängig davon, ob der Schaden die Kasko, Teilasko, Vollkasko oder Haftpflicht Versicherung betrifft), ist eine Versicherung kündbar. Die Kündigung muss spätestens bei Auszahlung ausgesprochen werden. Beachten Sie, dass bei Kündigung im Schadenfall Versicherungsprämien für die laufende Vertragsperiode dem bisherigen Versicherer geschuldet bleiben, wenn Sie den Versicherungsvertrag im ersten Jahr nach dem Vertragsabschluss oder bei einem Totalschaden (Kasko, Vollkasko) kündigen. |
* Fristen sind branchenüblich, können aber je nach Gesellschaft abweichen und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Motorfahrzeug-Versicherung enthalten.
