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Zinskonditionen und Steuerprivileg
Zinssätze für Kundinnen und Kunden ab 1. Januar 2012
| Policendarlehen für Kapital bildende Versicherungen | |
| 3.50% p.a. 4.25% p.a. 3.75% p.a. |
| Verzinsung des Prämiendepots bei Versicherungen mit regelmässiger Prämienzahlung | 1.75% p.a. |
Steuerprivileg 3. Säule
Die private Vorsorge (3. Säule) ergänzt sinnvoll die Leistungen aus AHV/IV (1. Säule) und BVG (2. Säule). Bund und Kanton fördern die 3. Säule durch Steuervorteile. Das bringt Ihnen spürbare Steuererleichterungen.
- Erstens können Sie die in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) investierten Beträge bis zum vom Gesetzgeber vorgegebenen Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
- Zweitens ist das angesparte Vorsorgekapital von der Vermögenssteuer befreit
und wird nach Vertragsende als Einkommen vom Bund und von den meisten Kantonen zu einem reduzierten
Satz besteuert.
Abzugsfähige Maximalbeträge für 2012
- 6'682.-- Schweizer Franken jährlich, wenn Sie erwerbstätig sind und einer Pensionskasse (BVG) angehören.
- Jährlich bis zu 20% des AHV-Einkommens, höchstens jedoch 33'408.-- Schweizer Franken, wenn Sie erwerbstätig sind und keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehören.
