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Helvetia Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Finanzielle Hilfe bei einem Einschnitt im Leben

    Mit einer Helvetia Erwerbsunfähigkeitsrente verschaffen Sie sich und Ihren Angehörigen das notwendige Ersatzeinkommen, wenn Ihr reguläres Einkommen durch Erwerbsunfähigkeit ausfällt.

    Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine reine Risikoversicherung ohne Sparvorgang. Die vereinbarten regelmässigen Rentenzahlungen werden ausbezahlt, wenn das Risiko «Erwerbsunfähigkeit» infolge Unfall oder Krankheit eintritt.

    Sie finanzieren die Versicherung mit regelmässigen Zahlungen und wählen, ob Sie sie in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) oder in der freien Vorsorge (Säule 3b) abschliessen möchten.

  • Sie profitieren von folgenden Vorteilen

    • Schutz vor finanziellen Engpässen
    • Absicherung des gewohnten Lebensstandards durch ein Ersatzeinkommen
    • Individuelle, flexible Festlegung des Ersatzeinkommens
    • Flexible Wartefrist bis zur ersten Rentenauszahlung
    • Tiefe Prämien, da kein Kapital angespart wird
    • Überschusszahlungen reduzieren die Prämien
    • Die Prämien berechnen sich nach Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit
    • Steuervorteile in der gebundenen wie in der freien Vorsorge
  • Erwerbsunfähigkeit

    Bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit erhalten Sie nach der vereinbarten Wartefrist von 3, 6, 12 oder 24 Monaten eine garantierte Rente. Die Höhe der Rentenzahlungen richtet sich nach dem Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit. Ab 70 Prozent Erwerbsunfähigkeit zahlen wir Ihnen die volle Rente.

  • Wann ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente sinnvoll?

    Als junger, berufstätiger Mensch haben Sie geringe Invaliditätsleistungen aus der ersten und zweiten Säule. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente sichern Sie sich ein zusätzliches Einkommen für den Fall, dass Sie durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig werden. So sind Sie in der Lage, Ihren gewohnten Lebensstandard weiter zu führen.

    Als berufstätiger Ehepartner mit fixen finanziellen Verpflichtungen möchten Sie den Lebensstandard Ihrer Familie sichern, auch wenn Sie durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden. Idealerweise stimmen Sie Ihre Lohnfortzahlungsregelung bezüglich Wartefrist, Rentenhöhe und Laufzeit mit der Erwerbsunfähigkeitsrente ab und füllen etwaige Vorsorgelücken.

    Studierende und Lehrlinge erhalten nur geringe Leistungen aus der staatlichen Invalidenversicherung (1.Säule). Daher sind sie von den Folgen einer Erwerbsunfähigkeit besonders betroffen. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente können sie sich zu günstigen Konditionen für den Fall der Fälle eine zusätzliche Rente sichern.

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