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Freizügigkeitspolice
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Vorsorgeschutz erhalten
Bei einer Freizügigkeitspolice handelt es sich um eine gemischte Versicherung, finanziert mit Einmaleinlagen. Die Überschusszuweisung in Prozent des Deckungskapitals wird zur Finanzierung einer Bonusleistung verwendet, die wie die Hauptversicherung im vorzeitigen Todesfall oder im Erlebensfall bei Vertragsende ausbezahlt wird.
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Sie profitieren von folgenden Vorteilen
- Sie haben eine garantierte Mindestverzinsung
- Von Beginn an ist ein Todesfallkapital mitversichert
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Die Policenlösung für Ihre Freizügigkeitsgelder
Bei der Freizügigkeitpolice profitieren Sie von der garantierten Mindestverzinsung und einer Todesfall- wie auch Erlebensfallversicherung.
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Vorsorgeschutz und Garantie
Sie sind bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber ausgetreten. Ihr gesamtes Vorsorgeguthaben oder Teile davon können Sie noch nicht an eine andere Vorsorgeeinrichtung überweisen, weil Sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder weil die Vorsorgelösung des neuen Arbeitgebers anders aufgebaut ist?
Mit der Freizügigkeitspolice sorgen Sie dafür, dass Sie für den Todesfall und im Pensionsalter versichert bleiben.
Angebot
Vorsorgeschutz erhalten
Bei einer Freizügigkeitspolice handelt es sich um eine gemischte Versicherung, finanziert mit Einmaleinlagen. Die Überschusszuweisung in Prozent des Deckungskapitals wird zur Finanzierung einer Bonusleistung verwendet, die wie die Hauptversicherung im vorzeitigen Todesfall oder im Erlebensfall bei Vertragsende ausbezahlt wird.
Vorteile
Sie profitieren von folgenden Vorteilen
- Sie haben eine garantierte Mindestverzinsung
- Von Beginn an ist ein Todesfallkapital mitversichert
Leistung
Die Policenlösung für Ihre Freizügigkeitsgelder
Bei der Freizügigkeitpolice profitieren Sie von der garantierten Mindestverzinsung und einer Todesfall- wie auch Erlebensfallversicherung.
Bedürfnis
Vorsorgeschutz und Garantie
Sie sind bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber ausgetreten. Ihr gesamtes Vorsorgeguthaben oder Teile davon können Sie noch nicht an eine andere Vorsorgeeinrichtung überweisen, weil Sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder weil die Vorsorgelösung des neuen Arbeitgebers anders aufgebaut ist?
Mit der Freizügigkeitspolice sorgen Sie dafür, dass Sie für den Todesfall und im Pensionsalter versichert bleiben.
