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Berufliche Vorsorge
Die Berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule der Altersvorsorge. Sie soll zusätzlich mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) die Risiken des Todes und der Invalidität finanziell abdecken sowie eine Altersrente sichern. Während die AHV das Existenzminimum sicherstellt, ermöglicht die Berufliche Vorsorge den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.News zur 2. Säule 2012 »
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